Was ist ein FNP?
Der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Speyer stellt für die ganze Gemeinde die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Der Plan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Boden-nutzungen nur flächenhaft dar. Die Konkretisierung der zulässigen städtebaulichen Maßnahmen erfolgt auf den nachgeordneten Planungsebenen (Bebauungspläne).
Rechtscharakter
Als vorbereitender Bauleitplan entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Deshalb kann ein Grundstückseigentümer auch keinen Anspruch auf Erteilung einer dem Inhalt des Flächennutzungsplanes entsprechenden Baugenehmigung geltend machen.
Das Planwerk gibt aber den Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen und ist insofern behördenverbindlich. Verbindliches Baurecht schaffen erst die Bebauungspläne, die aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind.
Verfahren
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplan 2020 wurden die Vorgaben aus den übergeordneten Planungen, insbesondere aus Regional- und Landesplanung beachtet. Die Landschaftsplanung ist Bestandteil der Flächennutzungsplanung.
Der Landschaftsplan wurde integriert.
Während der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurde die Öffentlichkeit mehrfach beteiligt. Herr OB Schineller informierte im Rahmen einer Bürger-versammlung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (siehe unten bei der Bürgerbeteiligung). Parallel dazu wurde der Flächennutzungsplanentwurf für die Dauer eines Monats im Stadthaus öffentlich ausgelegt.
Die Bürger und die Behörden konnten Ihre Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einbringen. Die jeweiligen Änderungsvorschläge sind in den öffentlichen Gremien diskutiert und mit anderen Interessen abgewogen worden. Dann wurde darüber entschieden, ob diese Vorschläge berücksichtigt werden konnten oder nicht. Man kann festhalten, dass der neue Flächennutzungsplan in enger Abstimmung und Diskussion mit den Behörden und Bürgern entstanden ist.
Schließlich hat der Stadtrat den Entwurf in seiner Sitzung am 20.11.2007 beschlossen.
Nachdem die Struktur- und Genehmigungsdirektion / Süd in Neustadt die Genehmigung erteilt hat, ist der Flächennutzungsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung am 15. August 2008 rechtswirksam geworden.
Bestandteile und Inhalt des Flächennutzungsplans
Zum Flächennutzungsplan gehört eine Begründung, die die Planung erläutert und ein Umweltbericht, der die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt darstellt.
Mit einem Blick in den Flächennutzungsplan und der Begründung will die Stadt Speyer möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit geben, sich über die Inhalte der Planungen zu informieren.
Der Flächennutzungsplan ist in folgende Teile gegliedert:
- Plan
- Begründung mit integriertem Landschaftsplan
- Umweltbericht (beinhaltet die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt)
- Leitlinien der Stadtentwicklung
- Zusammenfassende Erklärung
Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in der Abteilung Stadtplanung gerne
zur Verfügung. Tel.: 142408
Bürgerbeteiligung
Die Ziele und Inhalte des FNP’s wurden in der Bürgerversammlung am 27.08.2007 vorgestellt und erläutert. Oberbürgermeister Schineller führt aus, dass „die Gesamtplanung sich an der aktuellen und bis ins Jahr 2020 angenommenen Bevölkerungsentwicklung sowie dem demographischen Wandel in der Gesellschaft orientiert.“ Ferner werde der Wohnbedarf erhoben, neue Wohnbauflächen ermittelt, die Gewerbeflächenpotenziale auf den Prüfstand gehoben und die Entwicklung der Einzelhandelsstruktur betrachtet. Auch würde die soziale und technische Infrastruktur Speyers unter die Lupe genommen. Weiterhin beschäftige sich der FNP mit der Integration der Belange von Natur und Umwelt, insbesondere auch im Hinblick auf den (Klein-) Klimaschutz, fasst Schineller die Aufgaben-stellung zusammen.