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Zukunft Rhein-Neckar-Dreieck
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Nr. 005 / 3. Februar 2012

 

Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis:

I. Sitzung des Stadtrates am 09.02.2012 - Tagesordnung

II. RVO – verkaufsoffener Sonntag am 25.03.2012

III. Widerspruchsmöglichkeit über automatisierte Melderegisterauskünfte über Internet

IV. Bekanntmachung zur Schuleinschreibung 2012/2013 - Grundschulen

V. Öff. Ausschreibung – § 3 Abs. 1 VOL/A – Glasreinigung Schulen, Turnhallen, Kinderatgesstätten

VI. Öff. Ausschreibung – § 3 Abs. 1 VOL/A – Unterhalts- und Grundreinigung Judosporthalle

VII. Öffentliche Zustellung – Außerbetriebsetzung Kfz. – SP-ZI 21 – C. Spatafora

VIII. ADD Trier – Sammlungsverbot gegen „PAK DAR UL ISLAM e.V.“ in RLP

IX. Stat. Landesamt RLP – Mikrozensus 2012

X. Sitzung des Stadtrechtssausschusses am 14.02.2012 - Tagesordnung

XI. Verbraucherzentrale RLP - Energieberatung in SP am 14./28.02.2012

____________________________________________________

I. Bekanntmachung über die 22. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 09.02.2012, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12.

Tagesordnung

A)

Öffentliche Sitzung

 

 

1.

Fassade Anwesen Maximilianstraße 34;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.12.2011

2.

Bewerbung um die Ausrichtung des Landes-Ehrenamtstages 2013; Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 29.01.2012

3.

Energieeinsparung in städtischen Gebäuden; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.01.2012

4.

Überplanung der nicht beplanten Innenbereiche im Sinn von § 34 BauGB;Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 29.01.2012

5.

Verabschiedung einer Resolution hinsichtlich der Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG

6.

Novellierung der Sondernutzungssatzung vom 19.12.2001

7.

Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Speyer

8.

Renaturierung des Woogbachtales

9.

Namensgebung Judo-Sportzentrum Butenschönstraße

10.

Umbesetzung von Ausschüssen

11.

Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO

12.

Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern

 

 

B)

Nichtöffentliche Sitzung

 

 

13.

Finanzangelegenheiten

14.

Grundstücksangelegenheiten

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II. Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in den Verkaufsstellen der Stadt Speyer am Sonntag, 25.03.2012

Aufgrund des § 10 des Landesladenöffnungsgesetzes vom 21.11.2006 (GVBl. 2006 S. 351), i. V. m. § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom 26.09.2000 (GVBl. S. 379), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Speyer folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Speyer dürfen am Sonntag, 25.03.2012 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer(innen) länger als 3 Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab oder bis 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen.

Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdatum, Beschäftigungsart und –dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer(innen) und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§ 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in der z.Zt. gültigen Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3. 1. Alt. des Mutterschutzgesetzes in der z.Zt. gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§ 6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft und am 31.12.2012 außer Kraft.

Speyer, den 09.01.2012
Stadtverwaltung Speyer
In Vertretung:
gez. Frank Scheid
Beigeordneter

____________________________________________________

III. Widerspruchsmöglichkeit gegen automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet

Die Meldebehörde der Stadtverwaltung Speyer darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Rheinland-Pfalz an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen. Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Stadtverwaltung Speyer, (Salzgasse 4 oder Industriestraße 23) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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IV. Bekanntmachung zur Schuleinschreibung

GRUNDSCHULEN SPEYER
Schuleinschreibung
zum Schuljahr 2012/2013

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind aber in der Zeit vom 01. September 2012 bis 31. Dezember 2012 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können zu den nachfolgend genannten Terminen bei der zuständigen Grundschule vorzeitig angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Folgende Termine wurden von den einzelnen Grundschulen festgelegt:

1. Salierschule:

 

Freitag, 24.02.2012, 08.00 bis 11.00 Uhr

Schulbezirk:
Westen: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis zur Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung.
Norden: Auestraße.
Osten: Rhein.
Süden: Speyerbach bis Sonnengasse, Sonnengasse, Nikolausgasse, Domplatz/Edith-Stein-Platz, Große Himmelsgasse, Johannesstraße, Armbruststraße, St.-Guido-Stifts-Platz, Hirschgraben, Bahnhofstraße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnlinie Speyer – Germersheim.

2. Grundschule Im Vogelgesang:

Donnerstag, 23.02.2012, nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 620076)

Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer-Germersheim.
Norden: Umgehungsstraße bis Landauer Straße, Landauer Straße (stadteinwärts), Schwerdstraße, Seekatzstraße, Diakonissenstraße (stadteinwärts), Rulandstraße, Umgehungsstraße.
Osten: Rhein.
Süden: Gemarkungsgrenze.

3. Grundschule Siedlungsschule:

Montag, 27.02.2012, nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 34041)

Schulbezirk:
Nördliches Stadtgebiet mit den umliegenden Höfen (einschl. des Industriegebietes West und dem Rinkenbergerhof) begrenzt durch die Bahnlinie Schifferstadt - Speyer bis in Höhe Alter Postweg, Alter Postweg, Wormser Landstraße bis Ecke Auestraße - Auestraße bis Rhein.

4. Woogbachschule:

Mittwoch, 22.02.2012, 08.00 bis 12.00 Uhr

Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze.
Norden: Bahnlinie Speyer-Schifferstadt, Alter Postweg.
Osten: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis Kreuzung „Rauschendes Wasser“, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung, Josef-Schmitt-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Obere Langgasse (stadtauswärts), Schützenstraße bis Bahnlinie, Bahnlinie Speyer – Germersheim.
Süden: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer – Germersheim.

5. Zeppelinschule:

Freitag, 10.02.2012, 08.30 bis 10.00 Uhr

Schulbezirk:
Westen: Bahnlinie Speyer – Germersheim bis Schützenstraße, Schützenstraße (stadtauswärts), Obere Langgasse, Gerhart-Hauptmann-Straße.
Norden: Josef-Schmitt-Straße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnhofstraße, Bahnhofstraße (stadtauswärts), Hirschgraben, St.-Guido-Stifts-Platz, Armbruststraße, Johannesstraße, Große Himmelsgasse, Domplatz/Edith-Stein-Platz, Nikolausgasse, Sonnengasse bis Speyerbach, Speyerbach.
Osten: Rhein.
Süden: Umgehungsstraße bis zur Rulandstraße, Rulandstraße, Diakonissenstraße (stadtauswärts), Seekatzstraße (westwärts), Schwerdstraße (stadtauswärts), Landauer Straße (stadtauswärts) bis Umgehungsstraße, Umgebungsstraße bis Bahnlinie Speyer-Germersheim.

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V. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 Abs. 1 VOL/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:
Teile der Glasreinigung in Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten; vgl. d) und e)

a)

Stadtverwaltung Speyer
Gebäudewirtschaft
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Tel.: 06232/14-2376
Fax: 06232/14-2822

b)

Öffentliche Ausschreibung

c)

Form der Angebote:
Das Angebot ist unter verschlossenem, entsprechend gekennzeichnetem Umschlag auf dem Postweg oder direkt bei der Vergabestelle einzureichen.

d)

Art und Umfang der Leistung; Ort der Leistungserbringung:
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung der Glasreinigung in den Objekten:

  1. Grundschule im Vogelgesang, Kardinal-Weldel-Straße7,
    67346 Speyer
  2. Kinderhort Schatzinsel, Birkenweg 10, 67346 Speyer
  3. Kindertagesstätte Abenteuerland, Dr. Eduard-Orth-Straße 50,
    67346 Speyer
  4. Kindertagesstätte Farbklecks, Wittelsbacher Straße 1, 67346 Speyer
  5. Kindertagesstätte Haus für Kinder, Wormser Landstraße 7c,
    67346 Speyer
  6. Kindertagesstätte Löwenzahn, Carl-von-Ossietzky-weg 2a,
    67346 Speyer
  7. Kindertagesstätte Mäuseburg, Mausbergweg 106, 67346 Speyer
  8. Kindertagesstätte Regenbogen, Ginsterweg 40, 67346 Speyer

e)

Aufteilung in Lose: ja

  1. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 399,11 qm)
  2. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 164,43 qm)
  3. Glasreinigung (zu reinigende Flächen:   39,33 qm)
  4. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 244,25 qm)
  5. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 164,30 qm)
  6. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 156,87 qm)
  7. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 175,76 qm)
  8. Glasreinigung (zu reinigende Flächen: 215,82 qm)

f)

Sonstiges:
Nebenangebote sind nicht zugelassen

g)

Ausführungsfrist:
Durchführung der Glasreinigung in den in Pos. d) genannten Objekten 2x jährlich nach Vereinbarung (vorzugsweise in den Oster- und Herbstferien).
Die Vertragsdauer umfasst zunächst ein Jahr, eine Verlängerungsoption behält sich der Auftraggeber allerdings vor.

h)

Anschrift für Teilnahmeantrag:
Wie a), Zimmer 314
Die Verdingungsunterlagen können ab sofort angefordert werden. Wird die Zusendung der Kalkulationsblätter auf elektronischem Wege gewünscht, vermerken Sie dies bitte bei Ihrer Anforderung (E-Mail-Adresse nicht vergessen). Das Risiko der Zustellung trägt der Bieter.
Die Unterlagen werden ab 08.02.2012 bis 06.03.2012 ausgeliefert.

 

Auskunft zur Ausschreibung erteilt:
Frau Helga Zollinger
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Tel.: 06232 / 14-2454
Fax: 06232 / 14-2822

i)

Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote:
Donnerstag, den 22.03.2012, 10.00 Uhr
Die Zuschlags- und Bindefrist endet mit Ablauf des 26.03.2012.
Bis zu diesem Termin ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

j)

Sicherheitsleistungen; vgl. § 9 VOL/A

k)

Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen; gem. VOL/A

l)

Qualitätsnachweise sind vorzulegen: siehe Verdingungsunterlagen

m)

Schutzgebühr:
Die Verdingungsunterlagen werden gegen Vorlage einer Schutzgebühr in Höhe von 10,-- €  (Verrechnungsscheck / keine Barzahlung) zugestellt.
Die gezahlte Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.

____________________________________________________

VI. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 Abs. 1 VOL/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:
Teile der Unterhalts- und Grundreinigung von Sportstätten:
Judosporthalle, Butenschönstraße 8, 67346 Speyer; vgl. d) und e)

a)

Stadtverwaltung Speyer
Gebäudewirtschaft
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Tel.: 06232/14-2376
Fax: 06232/14-2822

b)

Öffentliche Ausschreibung

c)

Form der Angebote:
Das Angebot ist unter verschlossenem, entsprechend gekennzeichnetem Umschlag auf dem Postweg oder direkt bei der Vergabestelle einzureichen.

d)

Art und Umfang der Leistung; Ort der Leistungserbringung:
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der optionalen Grundreinigung ab 16.04.2012 des Objektes:
Judosporthalle, Butenschönstraße 8, 67346 Speyer

e)

Aufteilung in Lose: nein
Unterhalts- und Grundreinigung (zu reinigende Fläche: 1.544,52 qm)

f)

Sonstiges:
Nebenangebote sind nicht zugelassen

g)

Ausführungsfrist:
Durchführung der Unterhalts- und Grundreinigung im oben genannten Objekt nach den Osterferien 2012 (Beginnend ab 16.04.2012).
Die Vertragsdauer umfasst zunächst ein Jahr, eine Verlängerungsoption behält sich der Auftraggeber allerdings vor.

h)

Anschrift für Teilnahmeantrag:
Wie a), Zimmer 314
Die Verdingungsunterlagen können ab sofort angefordert werden. Wird die Zusendung der Kalkulationsblätter auf elektronischem Wege gewünscht, vermerken Sie dies bitte bei Ihrer Anforderung (E-Mail-Adresse nicht vergessen). Das Risiko der Zustellung trägt der Bieter. Die Unterlagen werden ab   08.02.2012 bis 06.03.2012 ausgeliefert.

 

Auskunft zur Ausschreibung erteilt:
Frau Helga Zollinger
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Tel.: 06232 / 14-2454
Fax: 06232 / 14-2822

i)

Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote:
Donnerstag, den 22.03.2012, 10.00 Uhr
Die Zuschlags- und Bindefrist endet mit Ablauf des 26.03.2012.
Bis zu diesem Termin ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

j)

Sicherheitsleistungen; vgl. § 9 VOL/A

k)

Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen; gem. VOL/A

l)

Qualitätsnachweise sind vorzulegen: siehe Verdingungsunterlagen

m)

Schutzgebühr:
Die Verdingungsunterlagen werden gegen Vorlage einer Schutzgebühr in Höhe von 10,-- €  (Verrechnungsscheck / keine Barzahlung) zugestellt.
Die gezahlte Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.

____________________________________________________

VII. Öffentliche Zustellung - Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Kraftfahrzeuges SP-ZI 21

Herrn Claudio Spatafora, zuletzt wohnhaft Boschstraße 6, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen SP-ZI 21 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 23.01.2012 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

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VIII. ADD Trier verfügt ein Sammlungsverbot gegen „PAK DAR UL ISLAM e.V.“ in Rheinland-Pfalz

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein PAK DAR UL ISLAM e.V. mit Sitz in Koblenz/Rheinland-Pfalz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.

Der Verein PAK DAR UL ISLAM führt Spendensammlungen mittels Spendendosen durch und ruft öffentlich, z.B. via Internet, zu Geldspenden auf.

Laut Satzung ist Zweck des Vereins die Förderung und Pflege des islamischen Glaubens gemäß der Rechtsschule der „Ehle Sunnatwal Jammat“ sowie die Förderung der pakistanisch-deutschen Kultur.

Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen. Der Verein verweigert Auskünfte über Spendeneinnahmen, deren Verwendung für satzungsgemäße Zwecke sowie Angaben über Werbe- und Verwaltungskosten. Daher ist eine zweckentsprechende Verwendung der Spendengelder nicht sichergestellt.

Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendensammlungen im Namen PAK DAR UL ISLAM e.V. festgestellt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten ( http://www.add.rlp.de ) über eingeleitete Maßnahmen im Sammlungs- und Spendenwesen.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Kurfürstliches Palais
D-54290 Trier
Tel.: 0651/9494-223
Fax: 0651/9494-210
pressestelle@add.rlp.de

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IX.Statistisches Landesamt: Mikrozensus 2012 - Interviewerinnen und Interviewer befragen wieder 18.000 Haushalte

Wie viele Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz gehen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter sind erwerbstätig? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern, häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in Deutschland. In Rheinland-Pfalz befragen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes rund 18.000 Haushalte.

Auch im Jahr 2012 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 mit Laptops ausgerüstete Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet; sie können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihren Besuch einige Tage vorher schriftlich an und geben den Befragten mit dieser Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand. Das Interviewer-Team besteht aus ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Landesamt. Monatlich werden in Rheinland-Pfalz durchschnittlich rund 1.500 der insgesamt 18.000 Haushalte befragt.

Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle - insbesondere an die im Jahr 2012 erstmalig befragten Haushalte - bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die ein solides Fundament insbesondere für politische Entscheidungen darstellen.

Weitere Hintergründe zum Mikrozensus:

  • Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.
  • Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden befragt.
  • Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Für einen Teil der Fragen, beispielsweise zur Gesundheit oder zu den Rauchgewohnheiten, ist die Beantwortung freigestellt.
  • Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In jedem Jahr wird ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.
  • Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes, die mit der Auswertung betraut sind.

Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet unter www.mikrozensus.rlp.de

Bitte geben Sie hier einen bildbeschreibenden Kurztext ein.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter www.mikrozensus.rlp.de. Fragen können Sie per Mail richten an: mikrozensus@statistik.rlp.de.

Befragungszeitraum in Speyer: Januar bis Juli und September-Oktober 2012

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X. Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrechtsausschusses am Dienstag, den 14. Februar 2012 im Rathaus, Maximilianstraße 12, Sitzungszimmer 1, Stadtratsfraktion der CDU

Vorsitzende     Frau Sabine Dittus
Beisitzer          Herr Edwin Frank
Beisitzer          Herr Andreas Flörchinger

Uhrzeit

Widerspruchsführer(in) / Grund

StR-Nr.

09:00

Nicht öffentliche Sitzung

126/10

09:25

Nicht öffentliche Sitzung

190/11

09:50

Nicht öffentliche Sitzung

213/11

10:10

Gerd Beumer, Speyer
wegen Fahrtenbuchauflage

158/11

10:40

Nicht öffentliche Sitzung

051/11

11:00

Frank und Marc Dupré, Speyer
wegen Grundsteuer

184/11

11:20

Bauer Thomas, Speyer
Gewerbesteuer

037/11

____________________________________________________

Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

XI. Energieberatung - Muss eine Wand atmen können?

Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die vor einer Außenwanddämmung zurückscheuen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können, also zum Luftaustausch im Haus beitragen, ist schlichtweg falsch. Eine notwendige Lüftung findet nach wie vor durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch Außenwände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 % des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Damit dieser Wasserdampf keinen Schaden in der Wand anrichtet, kommt es darauf an, dass eine Dämmmaßnahme richtig ausgeführt wird. Was das heißt und wie viel Energie mit einer Wärmedämmung eingespart werden kann, erläutern gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die nächsten Termine mit dem Energieberater der Verbraucherberatung Ludwigshafen findet am Dienstag, dem 14.02.2012 sowie am 28.02.2012 (Zusatztermine) von
16 bis 21 Uhr in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstraße 12, nach Voranmeldung unter 06232/14-0 (Stadtverwaltung) statt.

Für weitere Informationen:
Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20
(14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)
Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,
Dienstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
Donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

____________________________________________________

Stadtverwaltung Speyer, 03.02.2012

gez. Eger

Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

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