|
Stationärer/ teilstationärer Bereich
Die erste Fortschreibung der Bedarfsplanung gemäß § 3 Landespflegehilfegesetz (LPflegeHG) zur Sicherstellung der teilstationären und stationären pflegerischen Versorgungsstruktur in Speyer geht aus von einer Bestandsaufnahme der Speyerer Alten- und Pflegeheime. Berücksichtigt werden insbesondere Art der Einrichtungen, personelle Situation und Platzkapazität, Pflegestufen und Alter der Bewohner/ innen, pflegebegründende Erkrankungen, Wohnbereiche für Menschen mit Demenz.
Als Ergebnis der Beratung ist abschließend die vom Rat der Stadt Speyer beschlossene Fortschreibung der Bedarfsplanung enthalten.
Broschüre zur stationären Pflegebedarfsplanung als pdf-Datei
Ambulanter Bereich
Die erste Fortschreibung gemäß § 3 Landespflegehilfegesetz (LPflegeHG) zur Sicherstellung der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur in Speyer beinhaltet die Bestandsaufnahme der ambulanten Dienste, deren Leistungsangebote, die Einsatzgebiete, Einsatzzeiten, die Regelung der Erreichbarkeit.
Weiterhin sind die Kriterien für Ambulante-Hilfe-Zentren aufgeführt. Danach wird es für Speyer künftig zwei Ambulante-Hilfe-Zentren zur Sicherstellung der flächendeckenden pflegerischen Versorgung mit ambulanten Leistungen und somit auch zwei Beratungs- und Koordinierungsstellen geben.
Broschüre zur ambulanten Pflegebedarfsplanung als pdf-Datei
|